Aktuelle Änderungen des Verpackungsgesetzes

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Aktuelle Änderungen des Verpackungsgesetzes

Die aktuellen Änderungen sind seit dem 1. Juli 2022 in Kraft getreten.

Damit sind Erstinverkehrbringer aller Arten von mit Ware befüllten Verpackungen registrierungspflichtig und müssen Angaben zu ihren genutzten Verpackungen machen. Diese Verordnung schließt Transportverpackungen sowie Rücknahme- und/oder pfandpflichtige Verpackungen mit ein.

Doch auch Letztvertreiber von befüllten Serviceverpackungen, selbst wenn sie diese Verpackungen vollständig systembeteiligt erwerben, sind jetzt registrierungspflichtig.

Zur Information: Wir als ursaPack GmbH sind bereits im Verpackungsregister „LUCID“ der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) unter der Nummer DE3069766622888 registriert.

Wichtiger Hinweis für unsere Kunden und Partner: Unsere Registrierung befreit nicht von einer eigenen etwaigen Registrierungspflicht. Diese sollte unbedingt eigenständig geprüft werden!

In unseren Downloads haben wir die wichtigsten Fakten sowie weiterführende Links zum Thema Registrierungspflicht noch einmal zusammengestellt.

Hier finden Sie unter anderem den Link zu den aktuellen Änderungen sowie zu weiteren Informationen zu den Pflichten in Bezug auf das Verpackungsgesetz. Desweiteren gibt es hier einen Link zur Überprüfung, ob Ihre Waren einer Systembeteiligungspflicht unterliegen.