Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Veröffentlicht am 14. Oktober 2025 | Autor: Redaktion ursaPack
Was sich ab 2026 für Verpackungen wirklich ändert
Fast drei Jahrzehnte lang regelte die EU-Richtlinie 94/62/EG die Anforderungen rund um Verpackungen und Verpackungsabfälle. Doch diese Zeit geht nun zu Ende: Mit der neuen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) schlägt die EU ein neues Kapitel auf – mit dem Ziel, Verpackungen ressourceneffizienter, wiederverwendbarer und besser recycelbar zu machen.
Die neue EU-Verpackungsverordnung wurde am 22. Januar 2025 veröffentlicht, trat am 11. Februar 2025 in Kraft und bringt ab August 2026 bis 2040 schrittweise tiefgreifende Änderungen für alle Verpackungsakteure mit sich.
Was gilt künftig als recyclingfähig?
Eine Verpackung gilt nach PPWR nur dann als recyclingfähig, wenn sie zwei Kernanforderungen erfüllt:
- Design for Recycling (DfR)
Die Verpackung ist so gestaltet, dass sie im Recyclingprozess hochwertige Sekundärrohstoffe liefert. - Recycled at Scale (RaS)
Die Verpackung lässt sich in der Praxis in großem Maßstab recyceln – mit festgelegten Mindestwerten für die Rückgewinnung:- Holz: >= 30 %
- Alle anderen Materialien: >= 55 %
Drei Leistungsstufen: So wird Recyclingfähigkeit bewertet
Ab 2030 gelten verbindliche Leistungsstufen für die Recyclingfähigkeit, aufgeteilt in drei Kategorien - ab 2035 müssen Verpackungen zudem die Anforderungen für die großmaßstäbliche Recyclingfähigkeit (RaS) erfüllen :
| Stufe | Design for Recycling (DfR) Gilt ab 2030 |
Recycled at Scale (RaS) Gilt ab 2035 |
Bemerkung |
|---|---|---|---|
| A | >= 95 % | ja | Höchste Stufe – Ziel für optimal recycelbare Verpackungen |
| B | >= 80 % | ja | Gute Recyclingfähigkeit, aber nicht „Best in Class“ |
| C | >= 70 % | ja | Gilt nur bis 2038, wird danach gestrichen |
Verpackungen mit geringerer Recyclingqualität (unter 70 %) dürfen mittelfristig nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Die wichtigsten Fristen im Überblick
| 12. August 2026 Grundlegende Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen treten in Kraft. |
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| 12. August 2028 Alle Verpackungen benötigen eine EU-weit einheitliche Kennzeichnung, die:
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| 01. Januar 2030 Die Leistungsstufen A–C für die recyclinggerechte Gestaltung (DfR) werden verpflichtend. Kunststoffverpackungen müssen mindestens 35 % Rezyklatanteil enthalten (gilt für kontaktunempfindliche Verpackungen). |
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| 01. Januar 2035 Zusätzlich zur Gestaltung gilt nun auch die Pflicht zur Erfüllung der Recyclingfähigkeit im großmaßstäblichen Maßstab (RaS). |
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| 01. Januar 2038 Verpackungen mit weniger als 80 % recyclinggerechter Gestaltung (also unterhalb Stufe B) dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. |
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| 01. Januar 2040 Die Anforderungen für Kunststoffverpackungen steigen erneut: Mindest-Rezyklatanteil: 65 % bei kontaktunempfindlichen Kunststoffverpackungen. |
Fazit: Jetzt handeln lohnt sich
Die neue PPWR ist mehr als nur eine Verordnung – sie ist ein klares Signal: Verpackung muss künftig ressourcenschonender, transparenter und zirkulärer gedacht werden.
Für Unternehmen bedeutet das:
- Verpackungen überprüfen, anpassen und ggf. neu entwickeln,
- rechtzeitig auf kennzeichnungskonforme Lösungen umsteigen,
- die Materialwahl strategisch in Richtung Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil lenken.
Wer heute plant, hat morgen keinen Handlungsdruck – sondern einen Wettbewerbsvorteil.
Haben Sie noch Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Verpackungen fit für die Zukunft zu machen – gesetzeskonform, nachhaltig und wirtschaftlich sinnvoll.
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