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Protegos® Gefahrgutkarton G01-020, braun 445x230x233mm (IM)

Produktinformationen "Protegos® Gefahrgutkarton G01-020, braun 445x230x233mm (IM)"

Der Protegos® Gefahrgutkarton G01-020 nach FEFCO 0711 wurde speziell für den sicheren Versand von Gefahrgütern entwickelt und vereint hohe Stabilität mit einer besonders effizienten Handhabung. Mit einem Innenmaß von 445 x 230 x 233 mm eignet sich der Karton ideal für verschiedenste Gefahrgutverpackungen und sorgt für einen zuverlässigen Schutz während Lagerung und Transport.

Der integrierte Automatikboden ermöglicht ein sekundenschnelles Aufrichten des Kartons ohne zusätzliches Falten oder Verkleben. Dadurch werden Verpackungsprozesse beschleunigt und die Effizienz im Versand deutlich erhöht. 

Der Karton ist bereits mit den erforderlichen Gefahrgutkennzeichnungen versehen und eignet sich optimal für den Versand von gefahrgütern mit folgenden Spezifikationen:

  • Klasse 9 Zulassung
  • Gewicht bis 10 kg
  • S = Feststoffe (keine Flüssigkeiten)
  • für Gefahrgüter der Verpackungsgruppen II + III geeignet
  • perfekt geeignet für Ersatzteil AB20


Aufbauanleitung Protegos® Gefahrgutkarton


Versandinformationen:

Menge pro Palette: 270 Stück


Produkteigenschaften:

Außenmaß: 451 x 236 x 241 mm
FEFCO: FEFCO 0711
Farbe: braun
Größenbezeichnung nach VDA: AB20
Innenmaß: 445 x 230 x 233 mm
Material: Wellpappe
Wellenanzahl: 1-wellig
Wellenart: B-Welle

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Allgemeine Informationen zu Gefahrgutkartons:

Gefahrgutkartons sind speziell geprüfte Verpackungen für den sicheren Transport gefährlicher Güter. Sie müssen erhöhten Belastungen standhalten und werden unter anderem Fall-, Stapel- und weiteren vorgeschriebenen Prüfungen unterzogen. Eine bestandene Baumusterprüfung wird durch die UN-Kennzeichnung auf dem Karton dokumentiert.

UN-Nummer und UN-Zulassung – was ist der Unterschied?

Die UN-Nummer bezeichnet das zu transportierende Gefahrgut. Sie besteht aus vier Ziffern und ermöglicht eine international einheitliche Identifizierung des Stoffes oder Gegenstandes.

Die UN-Zulassung bezieht sich dagegen auf die Verpackung. Sie zeigt, dass der Gefahrgutkarton nach festgelegten Anforderungen geprüft wurde. Ob ein Karton für ein bestimmtes Gefahrgut verwendet werden darf, hängt immer von seiner jeweiligen Zulassung und den geltenden Transportvorschriften ab.

Was bedeutet die UN-Kennzeichnung auf einem Gefahrgutkarton?

Eine typische UN-Kennzeichnung enthält verschiedene Angaben zur geprüften Verpackung:

Beispiel UN-Kennzeichung auf Karton
  • UN-Symbol: Kennzeichnung einer bauartgeprüften Gefahrgutverpackung
  • Verpackungscode: Art und Werkstoff, Beispielsweise steht „4G“ für einen Karton aus Wellpappe
  • Leistungsbuchstabe X, Y oder Z: Gibt an, für welche Verpackungsgruppen die Verpackung geeignet ist
  • Maximale Bruttomasse: Zulässiges Gesamtgewicht des fertig gepackten Versandstücks
  • Kennbuchstabe S: Kennzeichnet eine Prüfung für feste Stoffe beziehungsweise Innenverpackungen
  • Herstellungsjahr und Zulassungsstaat: Angaben zur Herstellung und Zulassung der Verpackung
  • Zulassungs- oder Herstellerkennung: Ermöglicht die eindeutige Zuordnung des geprüften Baumusters

Verpackungsgruppen und Leistungsbuchstaben

Gefahrgüter werden abhängig von ihrem Gefährdungsgrad den Verpackungsgruppen I, II oder III zugeordnet. Der Leistungsbuchstabe der Verpackung zeigt, für welche dieser Gruppen sie grundsätzlich geeignet ist.

Leistungsbuchstabe

Geeignete Verpackungsgruppen

Gefährdungsgrad

X

I, II und III

hohe, mittlere und geringe Gefahr

Y

II und III

mittlere und geringe Gefahr

Z

III

geringe Gefahr

Eine Verpackung mit der Kennzeichnung Y darf somit für Gefahrgüter der Verpackungsgruppen II und III eingesetzt werden, nicht jedoch für Gefahrgüter der Verpackungsgruppe I.

Bitte beachten Sie

Die UN-Zulassung gilt stets für die geprüfte Verpackung beziehungsweise Verpackungskombination. Innenverpackungen, Polster- und Füllmaterialien, Verschlussmittel, das zulässige Gesamtgewicht und die vorgeschriebene Verschlussart müssen den jeweiligen Zulassungsbedingungen entsprechen.

Ein UN-geprüfter Gefahrgutkarton allein gewährleistet deshalb noch keinen vorschriftsgemäßen Versand. Zusätzlich sind unter anderem die Klassifizierung des Versandguts, die erforderliche Kennzeichnung, die Beförderungsart und die aktuell geltenden Gefahrgutvorschriften zu berücksichtigen. Maßgeblich sind immer die Zulassung und die konkreten Produktangaben des jeweiligen Gefahrgutkartons.

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