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Produktinformationen "Protegos® Gefahrgutkarton G01-010, braun 366x258x146mm (IM)"
Der Protegos® Gefahrgutkarton G01-010 nach FEFCO 0711 wurde speziell für den sicheren Versand von Gefahrgütern entwickelt und vereint hohe Stabilität mit einer besonders effizienten Handhabung. Mit einem Innenmaß von 366 x 258 x 146 mm eignet sich der Karton ideal für verschiedenste Gefahrgutverpackungen und sorgt für einen zuverlässigen Schutz während Lagerung und Transport.
Der integrierte Automatikboden ermöglicht ein sekundenschnelles Aufrichten des Kartons ohne zusätzliches Falten oder Verkleben. Dadurch werden Verpackungsprozesse beschleunigt und die Effizienz im Versand deutlich erhöht.
Der Karton ist bereits mit den erforderlichen Gefahrgutkennzeichnungen versehen und eignet sich optimal für den Versand von gefahrgütern mit folgenden Spezifikationen:
- Klasse 9 Zulassung
- Gewicht bis 8 kg
- S = Feststoffe (keine Flüssigkeiten)
- für Gefahrgüter der Verpackungsgruppen II + III geeignet
- perfekt geeignet für Ersatzteil AB10
Aufbauanleitung Protegos® Gefahrgutkarton
Versandinformationen:
Menge pro Palette: 630 Stück
Produkteigenschaften:
| Außenmaß: | 372 x 265 x 152 mm |
|---|---|
| FEFCO: | FEFCO 0711 |
| Farbe: | braun |
| Größenbezeichnung nach VDA: | AB10 |
| Innenmaß: | 366 x 258 x 146 mm |
| Material: | Wellpappe |
| Wellenanzahl: | 1-wellig |
| Wellenart: | B-Welle |
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Gefahrgutkartons sind speziell geprüfte Verpackungen für den sicheren Transport gefährlicher Güter. Sie müssen erhöhten Belastungen standhalten und werden unter anderem Fall-, Stapel- und weiteren vorgeschriebenen Prüfungen unterzogen. Eine bestandene Baumusterprüfung wird durch die UN-Kennzeichnung auf dem Karton dokumentiert.
Die UN-Nummer bezeichnet das zu transportierende Gefahrgut. Sie besteht aus vier Ziffern und ermöglicht eine international einheitliche Identifizierung des Stoffes oder Gegenstandes.
Die UN-Zulassung bezieht sich dagegen auf die Verpackung. Sie zeigt, dass der Gefahrgutkarton nach festgelegten Anforderungen geprüft wurde. Ob ein Karton für ein bestimmtes Gefahrgut verwendet werden darf, hängt immer von seiner jeweiligen Zulassung und den geltenden Transportvorschriften ab.
Eine typische UN-Kennzeichnung enthält verschiedene Angaben zur geprüften Verpackung:
- UN-Symbol: Kennzeichnung einer bauartgeprüften Gefahrgutverpackung
- Verpackungscode: Art und Werkstoff, Beispielsweise steht „4G“ für einen Karton aus Wellpappe
- Leistungsbuchstabe X, Y oder Z: Gibt an, für welche Verpackungsgruppen die Verpackung geeignet ist
- Maximale Bruttomasse: Zulässiges Gesamtgewicht des fertig gepackten Versandstücks
- Kennbuchstabe S: Kennzeichnet eine Prüfung für feste Stoffe beziehungsweise Innenverpackungen
- Herstellungsjahr und Zulassungsstaat: Angaben zur Herstellung und Zulassung der Verpackung
- Zulassungs- oder Herstellerkennung: Ermöglicht die eindeutige Zuordnung des geprüften Baumusters
Gefahrgüter werden abhängig von ihrem Gefährdungsgrad den Verpackungsgruppen I, II oder III zugeordnet. Der Leistungsbuchstabe der Verpackung zeigt, für welche dieser Gruppen sie grundsätzlich geeignet ist.
Leistungsbuchstabe
Geeignete Verpackungsgruppen
Gefährdungsgrad
X
I, II und III
hohe, mittlere und geringe Gefahr
Y
II und III
mittlere und geringe Gefahr
Z
III
geringe Gefahr
Eine Verpackung mit der Kennzeichnung Y darf somit für Gefahrgüter der Verpackungsgruppen II und III eingesetzt werden, nicht jedoch für Gefahrgüter der Verpackungsgruppe I.
Bitte beachten Sie
Die UN-Zulassung gilt stets für die geprüfte Verpackung beziehungsweise Verpackungskombination. Innenverpackungen, Polster- und Füllmaterialien, Verschlussmittel, das zulässige Gesamtgewicht und die vorgeschriebene Verschlussart müssen den jeweiligen Zulassungsbedingungen entsprechen.
Ein UN-geprüfter Gefahrgutkarton allein gewährleistet deshalb noch keinen vorschriftsgemäßen Versand. Zusätzlich sind unter anderem die Klassifizierung des Versandguts, die erforderliche Kennzeichnung, die Beförderungsart und die aktuell geltenden Gefahrgutvorschriften zu berücksichtigen. Maßgeblich sind immer die Zulassung und die konkreten Produktangaben des jeweiligen Gefahrgutkartons.